Der Verein stellt sich vor

Psoriasis-Netz Ostwestfalen-Lippe – Innovative Therapien in der Dermatologie e.V.

Das Psoriasis-Netz Ostwestfalen-Lippe – Innovative Therapien in der Dermatologie e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der im Juni 2015 gegründet wurde.

Das PsoNetz OWL ist eines von zahlreichen regionalen ­Psoriasis-Netzwerken, die unter dem Dach von PsoNet Deutschland e.V. mit Unterstützung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und dem Berufsverband Deutscher Dermatologen (BVDD) in den letzten Jahren im gesamten Bundesgebiet eigenständig entstanden sind.

Die Zielsetzung der Netze ist eine Verbesserung der Versorgungsqualität auf dem Boden der S3-Leitlinie sowie die ­Verbesserung der Kooperation zwischen den Arztgruppen und zwischen Praxen und Kliniken, um somit den häufig ­interdisziplinären Behandlungsprozess für die Patienten so reibungslos und optimal wie möglich zu gestalten. Des Weiteren ist es ein Anliegen, die qualitätsgesicherte, ambulante und wohnortnahe Psoriasis-Versorgung auszubauen.

Dazu organisiert das PsoNetz OWL mehrmals im Jahr für seine Mitglieder und auch für betroffene Patienten wissenschaftliche Veranstaltungen bzw. Patienteninformationsveranstaltungen, auf denen ausgewiesene Spezialisten zu besonderen Aspekten der Psoriasis und ihrer Behandlung Stellung nehmen.

Darüber hinaus versteht sich das PsoNetz OWL als Forum, in dem allgemein die neuen Entwicklungen in der Dermatologie und die berufspolitischen Reaktionen darauf thematisiert werden.

Das Netz ist ein Zusammenschluss von aktuell fast 30 niedergelassenen oder klinisch tätigen Dermatologen aus zahlreichen Praxen und allen Hautkliniken in der ­Region Ostwestfalen-Lippe. Darüber hinaus unterstützen mehrere nicht-ärztliche Fördermitglieder das Netzwerk bei der Umsetzung der Vereinsziele.

Dermatologen sowie andere ärztliche Kollegen, die noch nicht Mitglied im Psoriasis-Netz sind, sind herzlich eingeladen, das Netz auf einer der Veranstaltungen ­kennenzulernen und/oder Mitglied im Psoriasis-Netz Ostwestfalen-Lippe e.V. zu werden.

Mitglied
kann jeder Facharzt werden, der sich mit den Vereinszielen identifiziert und eine aktive Rolle bei der Versorgung von Psoriasispatienten in der Region Ostwestfalen-Lippe übernehmen möchte, z.B. auch Fachärzte für Allgemeinmedizin, Rheumatologie und Pädiatrie. Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt ­werden.

Fördermitglieder
können alle natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen werden, welche den Verein unterstützen wollen. Die Fördermitgliedschaft wird durch eine schriftliche Fördervereinbarung erworben.

Das Team im PsoNetz OWL

im Vorstand

im Team

Dr. med. Katharina Kreutzer

Dr. med. Katharina Kreutzer

Vorstandsvorsitzende

Hautklinik Bielefeld
An der Rosenhöhe 27
33647 Bielefeld

Dr. med. Henrik Mohme

Dr. med. Henrik Mohme

Stellv. Vorsitzender

Dermatologische Praxis
Hauptstraße 31
32457 Porta Westfalica

Lorena Koerner

Lorena Koerner

Organisation und Buchhaltung

backoffice@psonetz-owl.de

Jan Schmale

Jan Schmale

Organisation

JOT.ES Ideenschmiede
Im Leingarten 23
32549 Bad Oeynhausen

Rainer Schulz

Rainer Schulz

ehrenamtlicher Mitarbeiter

Steuerberater Fricke
Meisenstraße 96
33607 Bielefeld

Vorteile einer Mitgliedschaft

Fortbildungsangebote

hochkarätige medizinische Fortbildungsangebote in der Region und für die Region

Teilnahme

kostenfreie Teilnahme an attraktiven Veranstaltungsorten in der Region

Berufspolitische Themen

regelmäßige aktuelle Informationen zu ­berufspolitischen Themen

Vertretung

Vertretung eigener, regionaler Interessen im ­Dachverband PsoNet Deutschland e.V.

Kooperation

Kennenlernen von Kollegen und Förderung der ­Kooperation

Fortbildungspunkte

Fortbildungspunkte, anrechenbar zum Erwerb vom Psoriasiszertifikat (DDA)

Schulungen

kostenlose Schulungen für Assistenzpersonal (PASI, EASI, Register, Studien)

Wie Sie bei uns Mitglied werden können

Das Psoriasis-Netz Ostwestfalen-Lippe – Innovative Therapien in der Dermatologie e.V.  hat über 30 Mitglieder. Gemäß §2 unserer Satzung können einzelne natürliche und juristische Personen, die dem Zweck des Vereins dienlich sind, Mitglieder im Psoriasis-Netz Ostwestfalen-Lippe e.V. werden.

Stimmberechtigt sind allerdings nur die ordentlichen Mitglieder, die zugleich Fachärzte sind. Alle anderen Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Um den interdisziplinären Austausch zu fördern, ist die Mitgliedschaft für Ärzte aller Fachrichtungen, die ein besonderes Interesse an der Behandlung der Psoriasis oder Psoriasis Arthritis sowie deren Begleiterkrankungen haben, offen.

Die ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand des Pso-Netzes OWL innerhalb von vier Wochen entscheidet.

Die Mitgliedschaft ist kostenfrei, der Verein trägt sich durch die Beiträge der Fördermitglieder.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit als Fördermitglied die Arbeit des Vereins finanziell zu unterstützen.

Fördermitglieder können alle natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen werden, welche den Verein unterstützen wollen. Wer förderndes Mitglied ist, kann nicht ordentliches Mitglied sein.

Die Fördermitgliedschaft wird durch eine schriftliche Fördervereinbarung erworben.

Über das Formular unten können Sie Ihren Beitrittswunsch bei uns einreichen.

Beitrittswunsch

5 + 3 = ?

Die Satzung des Psoriasis-Netz Ostwestfalen-Lippe – Innovative Therapien in der Dermatologie e.V.

§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins

(1) Der Verein führt den Namen „Psoriasis Netz Ostwestfalen-Lippe – Innovative Therapien in der Dermatologie e.V.“ (kurz: PsoNetz OWL“). Der Verein soll im Vereinsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen eingetragen werden. 

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Bielefeld. 

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 

(4) Zweck des Vereins ist 

a) die Verbesserung der Versorgung von Psoriatikern und die Behandlung innovativer Themen in der Dermatologie im Großraum OstwestfalenLippe durch Förderung der interdisziplinären und -sektoralen Zusammenarbeit der Mitglieder des PsoNetzes OWL, der Einführung von Qualitäts- und Dokumentationsstandards, der klinischen und versorgungs-wissenschaftlichen Forschung sowie in der Aus-, Fort- und Weiterbildung; 

b) die Unterstützung von Maßnahmen und Aktivitäten zur Information und Schulung von Hautpatienten und deren Angehörigen; 

c) die Förderung von Forschungsaktivitäten zur Untersuchung des Stoffwechsels der Haut, der epidermalen Regulation und ihrer Beeinflussung und zur medikamentös-therapeutischen Beeinflussung entzündlich-pathologischer Zustände der Haut; 

d) die Schulung und Prävention bezüglich Hauterkrankungen. 

Der Satzungszweck soll durch Durchführung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben und die Organisation von und Teilnahme an Veranstaltungen (nachfolgend zusammengefasst als „Maßnahme“ bezeichnet) verwirklicht werden. Die Planung der Maßnahmen obliegt den Vereinsmitgliedern und wird in regelmäßigen Sitzungen abgestimmt und festgelegt. Die Finanzierung der Maßnahmen soll durch Spenden sowie sonstige Finanzmittel auf Basis eines entsprechenden Vertrages („Fördervertrag“) und/oder durch Zuwendungen im Rahmen von Patientenschulungen und/oder Therapiestudien gesichert werden. Die vorstehend angeführten Zielsetzungen sollen mit den dem PsoNetz OWL zur Verfügung stehenden Finanzmitteln bearbeitet werden. 

(5) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. 

(6) Finanzmittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Aufwendungen, die im Rahmen der Durchführung von Maßnahmen entstanden sind, kann der Verein erstatten, wenn entsprechende Finanzmittel zur Verfügung stehen. 

(7) Es darf eine Person weder durch Ausgaben, die den Zweck des Vereins fremd sind, noch durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können einzelne natürliche und juristische Personen werden, die dem Zweck des Vereins dienlich sind. Neben ordentlichen Mitgliedern sind auch außerordentliche Mitglieder, z.B. Fördermitglieder, willkommen. Fördermitglieder können alle natürlichen oder juristischen Personen oder Personenvereinigungen werden, welche den Verein unterstützen wollen. Wer förderndes Mitglied ist, kann nicht ordentliches Mitglied sein. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder, die zugleich Fachärzte sind und regelmäßig an den Fortbildungsveranstaltungen des Vereins teilnehmen. Eine regelmäßige Teilnahme liegt vor, wenn das ordentliche Mitglied in den letzten zwei Jahren vor der Abstimmung an einer der Fortbildungsveranstaltungen des Vereins teilgenommen hat (belegt durch die Teilnehmerliste). Alle anderen Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Die ordentliche oder außerordentliche Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand des PsoNetz OWL innerhalb von vier Wochen entscheidet. 

(2) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an en Vorstand und wird von diesem schriftlich innerhalb von vier Wochen bestätigt. Über einen Ausschluss wird vom Vorstand entschieden. Der Ausschluss erfolgt bei Zuwiderhandlung gegen en Zweck des Vereins oder aus sonstigen Gründen und muss vom Vorstand begründet werden. 

(3) Über Höhe und Fälligkeit von gegebenenfalls erhebenden Geldbeträgen beschließt die Mitgliederversammlung. Sollten Geldbeträge erworben werden, erfolgt dies auf Grundlage einer Gebührenordnung, die von der Mitgliederversammlung verabschiedet wird. 

§ 3 Organe und Einrichtungen

(1) Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung. 

(2) Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben und Arbeitsgruppen, geschaffen werden. 

§ 4 Vorstand

(1) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 2-4 Personen. Jeder von ihnen kann den Verein im Innen- und Außenverhältnis vertreten. 

(2) Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt und entscheidet mit einfacher Mehrheit. 

(3) Der Vorstand wird von den stimmberechtigten Mitgliedern des PsoNetzes OWL im Rahmen einer Mitgliederversammlung gewählt. Ein Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt. 

(4) Die Finanzierung der Forschungsvorhaben und Maßnahmen des PsoNetz OWI- soll durch Spenden und /oder sonstige Finanzmittel auf Basis eines entsprechenden Vertrages („Fördervertag“) gesichert werden. Über das Konto der Arbeitsgruppe verfügt der Kassenwart. Ausgaben über 500,00 € sind vom Vorstand zu genehmigen. 

(5) Auf Einladung des Vorstandes können an der Mitgliederversammlung sowie an anderen Maßnahmen oder sonstigen Aktivitäten, die der Verein direkt oder indirekt durchführt oder initiiert, externe Gäste, insbesondere auch Spender und sonstige Finanzmittelgeber, teilnehmen. 

(6) Die Vorstandsmittglieder erhalten eine Ehrenamtspauschale bis zur steuerfreien Höchstgrenze i.S.d. § 3 Ziff. 26 EStG, soweit dies die Finanzlage des Vereins erlaubt. Unabhängig davon haben die Vorstandsmitglieder einen Anspruch auf Auslagenersatz. 

§ 5 Mitgliederversammlung

(1) Mindestens einmal jährlich findet eine ordentliche Mitgliederversammlung, welche über die Verwendung der Finanzmittel, die durchführenden Maßnahmen, die Entlastung des Vorstandes (jährlich), die Wahl des Vorstandes (zweijährlich) und über Satzungsänderungen entscheidet. 

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand des Vereins dies beschließt oder wenn mindestens 20% der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins dies schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt. 

(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand. Die Einberufung muss mindestens zwei Wochen vor dem Tag der Versammlung unter Angabe der Tagesordnung schriftlich erfolgen. Eine Einladung gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn sie fristgemäß an die letzte vom Mitglied dem Verein in Textform bekanntgegebene Adresse (Postanschrift, Faxanschluss, E-Mail-Adresse) gerichtet wurde. 

(4) Die Mitgliederversammlung erhält vom Vorstand im ersten Halbjahr des aktuellen Kalenderjahres einen Bericht über die Arbeit des Vereins und die Finanzsituation für das abgeschlossene vorherige Kalenderjahr („Rechenschaftsbericht“). Der Rechenschaftsbericht wird auf Wunsch auch den Spendern und sonstigen Finanzmittelgebern zur Verfügung gestellt. 

§ 6 Abstimmung und Niederschrift

(1) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. 

(2) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der erschienenen Stimmberechtigten, soweit diese Satzung keine anderen Mehrheiten vorsieht. Enthaltungen werden als nicht erschienene Stimmen gewertet. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. 

(3) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. 

§ 7 Vermögen

(1) Die Finanzierung des im § 1 festgelegten Vereinszweckes soll durch Spenden, sonstige Finanzmittel auf Basis eines Vertrages („Förderertrag“) und/oder durch Zuwendung im Rahmen von Patientenschulungen und Therapiestudien gesichert werden. 

(2) Die Einkünfte und das Vermögen der Arbeitsgruppe dürfen nur zu den in § 1 genannten Zwecken verwendet werden. 

§ 8 Auflösung

(1) Über Satzungsänderungen sowie die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Für die Beschlussfassung über Satzungsänderungen und die Auflösung ist eine Zweidrittelmehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Stimmenthaltungen werden als nicht erschienenen Stimmen gewertet. 

(2) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Die Abstimmung über die Auflösung erfolgt schriftlich und geheim. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind die Vorstandsmitglieder nach § 4 Abs. 1. gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Diese Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder sonst seine Rechtsfähigkeit verliert. 

(3) Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins den „Deutschen Psoriasis-Bund e.V.“. 

§ 9 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. 

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